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88326 Aulendorf

Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Aulendorf

Verkehrswert

202.000 €

Keine Käuferprovision

Provisionsfrei
Zweifamilienhaus

Beschreibung

Das Wichtigste in Kürze
• Versteigert wird ein Zweifamilienhaus im Stauferweg 24 in 88326 Aulendorf.
• Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.
• Der Verkehrswert des Objekts beträgt 202.000,00 €.
• Der Termin ist am 20.08.2026 um 08:30 Uhr.

Für Bieter
• Die Sicherheitsleistung beträgt 20.200,00 €.
• Die Versteigerung findet im Amtsgericht Ravensburg, Außenstelle Kirchstr. 23, Sitzungssaal I. OG, statt.
• Bieter, die sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, benötigen eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht.
• Es fallen keine Käuferprovisionen an.

Hinweise aus der Bekanntmachung
• Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.
• Keine weiteren Hinweise enthalten.

Kennzahlen
Keine Kennzahlen verfügbar.

Automatisch aufbereitete Zusammenfassung der amtlichen Bekanntmachung. Keine Rechts- oder Anlageberatung; maßgeblich ist die Bekanntmachung des Amtsgerichts.

Sonstige Angaben

Art der Versteigerung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen: 2 K 26/2025
Amtsgericht: Ravensburg
Termin: 20.08.2026 08:30 Uhr
Ort der Versteigerung: Amtsgericht Ravensburg, Außenstelle Kirchstr. 23, Sitzungssaal I. OG
Quelle: https://www.zvg-portal.de/index.php?button=showZvg&zvg_id=8590&land_abk=bw
Letzte Aktualisierung (zvg-portal.de): 29.06.2026 14:53

Ausstattung

wohnplatz24-Profil
• Familien-Profil: Haus laut amtlichen Daten

Automatische Einordnung anhand der amtlichen Bekanntmachungsdaten. Keine Rechts- oder Anlageberatung.

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Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis eines Annuitätendarlehens mit gleichbleibendem Sollzins. Erwerbsnebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Grundbuchkosten) sind nicht berücksichtigt. Keine Finanzierungsberatung und kein Finanzierungsangebot: Die tatsächlichen Konditionen hängen unter anderem von Bonität, Objekt und Bank ab. Bei Zwangsversteigerungen ist für die Teilnahme in der Regel eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts erforderlich.

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