So finden Sie das passende Objekt
Legen Sie zuerst Ihre Eckdaten fest: Region, Objektart, Zimmerzahl und Ihr Budget. Mit der Suche auf wohnplatz24 grenzen Sie die aktuellen Zwangsversteigerungen gezielt ein und vergleichen Objekte anhand einheitlicher Eckdaten. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert dient dabei als Orientierung, das Gebot bestimmen Sie im Termin selbst.
Prüfen Sie vor dem Termin die Unterlagen: Das Verkehrswertgutachten können Sie beim zuständigen Amtsgericht einsehen, vieles liegt online vor. Eine Innenbesichtigung ist bei Zwangsversteigerungen meist nicht möglich, umso wichtiger sind Gutachten und amtliche Bekanntmachung als Informationsquelle.
Ihre Vorteile
Warum über wohnplatz24 ersteigern
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Alles an einem Ort
Zwangsversteigerungstermine aus den Bekanntmachungen der Amtsgerichte, gebündelt auf einem Portal, mit Karte, Filtern und einheitlichen Eckdaten.
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Suchagent
Speichern Sie Ihre Kriterien und erhalten Sie neue Termine automatisch per E-Mail, ohne täglich selbst suchen zu müssen.
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Transparente Angaben
Verkehrswert, Termin, Amtsgericht und Aktenzeichen stehen bei jedem Objekt klar ausgewiesen. Eine Käuferprovision fällt nicht an.
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Finanzierung im Blick
Klären Sie Budget und Finanzierung vor dem Termin: Nach dem Zuschlag wird das Gebot kurzfristig fällig, eine Finanzierungsbestätigung gibt Sicherheit.
Vom Termin zum Zuschlag
Zwangsversteigerungen finden öffentlich am Amtsgericht statt, mitbieten kann jeder mit gültigem Ausweis. Planen Sie eine Sicherheitsleistung von zehn Prozent des Verkehrswerts ein, die im Termin verlangt werden kann, etwa als vorab überwiesener Betrag bei der Gerichtskasse oder als Bankbürgschaft; Bargeld ist nicht zulässig. Nach der mindestens halbstündigen Bietzeit erhält das höchste Gebot den Zuschlag. Der Zuschlagsbeschluss ersetzt den notariellen Kaufvertrag: Mit ihm geht das Eigentum über, anschließend werden Gebot, Gerichtskosten und Grunderwerbsteuer fällig. Im ersten Termin gelten Wertgrenzen: Unter der Hälfte des Verkehrswerts wird kein Zuschlag erteilt, unter sieben Zehnteln können Gläubiger die Versagung beantragen.