Welche Möglichkeiten Sie jetzt haben
Zahlungsrückstände führen nicht zwangsläufig zur Versteigerung. Je früher Sie handeln, desto größer ist Ihr Spielraum: Viele Banken sind zu einer Stundung oder Umschuldung bereit, wenn ein tragfähiger Plan auf dem Tisch liegt. Zusätzlich kann das Vollstreckungsgericht das Verfahren auf Antrag einstweilen einstellen, etwa wenn eine Lösung absehbar ist.
Der wirksamste Weg ist häufig der freihändige Verkauf: Am freien Markt erzielen Immobilien in der Regel einen deutlich höheren Preis als beim Zuschlag im Versteigerungstermin. Damit lassen sich Verbindlichkeiten oft vollständig ablösen und eine Restschuld vermeiden. Grundlage jeder Entscheidung ist eine realistische Werteinschätzung.
Drei Schritte
So gehen Sie jetzt vor
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Verfahrensstand und Fristen klären
Verschaffen Sie sich einen Überblick: Wie weit ist das Verfahren, wann ist der Termin, welche Forderungen stehen im Raum? Suchen Sie früh das Gespräch mit Ihrem Gläubiger und ziehen Sie bei Bedarf eine Schuldner- oder Rechtsberatung hinzu.
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Immobilienwert ermitteln
Mit der kostenlosen Ersteinschätzung von wohnplatz24 wissen Sie, was Ihre Immobilie am freien Markt wert ist: die Grundlage für jedes Gespräch mit der Bank und für Ihre Entscheidung.
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In Ruhe entscheiden
Freihändig verkaufen, umschulden oder das Verfahren fortsetzen: Mit belastbaren Zahlen entscheiden Sie selbst, statt den Termin über Ihr Zuhause entscheiden zu lassen.
Häufige Fragen zur Zwangsversteigerung
Ja, bis zum Zuschlag im Versteigerungstermin gibt es Handlungsspielraum. Möglich sind zum Beispiel eine Einigung mit dem Gläubiger über Ratenzahlung oder Stundung, ein Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens beim Vollstreckungsgericht oder die Ablösung der Forderung, häufig über einen freihändigen Verkauf. Je früher Sie aktiv werden, desto realistischer sind diese Wege.
Beim freihändigen Verkauf verkaufen Sie Ihre Immobilie regulär am Markt, bevor es zum Versteigerungstermin kommt. Das erzielt in der Regel einen deutlich besseren Preis als der Zuschlag in der Versteigerung. Gläubiger stimmen oft zu, weil ihre Forderung schneller und vollständiger bedient wird als im Verfahren.
Reicht der Erlös aus der Versteigerung nicht aus, um alle Forderungen zu decken, bleibt eine Restschuld bestehen. Auch deshalb lohnt sich der Vergleich: Ein Verkauf zum Marktpreis senkt das Risiko, nach dem Verlust der Immobilie weiter auf Schulden sitzen zu bleiben.
Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Sie entscheiden danach selbst, ob und wie es weitergeht.
Nein. Bei einem laufenden Verfahren sollten Sie rechtliche Fragen mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatung klären. wohnplatz24 unterstützt Sie beim wirtschaftlichen Teil: mit der Bewertung Ihrer Immobilie und auf Wunsch beim Verkauf.
Warten Sie nicht, bis der Termin näher rückt
Je mehr Zeit bis zum Versteigerungstermin bleibt, desto mehr Wege stehen Ihnen offen. Starten Sie mit einer kostenlosen, vertraulichen Ersteinschätzung Ihrer Immobilie.