Skip to main content

Zwangsversteigerungen

Aktuelle Termine der Amtsgerichte mit Verkehrswert und allen Eckdaten, laufend aus den amtlichen Bekanntmachungen aktualisiert.

Immobilie verkaufen

Vom ersten Preisgefühl bis zum Abschluss: kostenlose Ersteinschätzung, geprüfte Kaufinteressenten und Unterstützung auch in schwierigen Situationen.

Ratgeber

Zwangsversteigerung finanzieren

Kein Notartermin, feste Zahlungsfristen und ein Objekt, das die Bank oft nicht von innen kennt: worauf es bei der Finanzierung einer Zwangsversteigerung ankommt.

Eine Zwangsversteigerung folgt anderen Spielregeln als der klassische Immobilienkauf: Es gibt keinen Kaufvertrag und keinen Notartermin, der Zuschlagsbeschluss ersetzt beides. Wer den Zuschlag erhält, ist sofort gebunden. Die Finanzierung muss deshalb stehen, bevor Sie die Hand heben.

Finanzierungszusage vor dem Termin

Sprechen Sie Ihre Bank an, sobald ein Objekt ernsthaft in Frage kommt, und legen Sie ihr das gerichtliche Wertgutachten vor; es ersetzt das übliche Exposé. Da eine Innenbesichtigung meist nicht möglich ist, kalkulieren Banken vorsichtig. Lassen Sie sich die Finanzierung bis zu Ihrem persönlichen Limit schriftlich bestätigen, inklusive Puffer für Nebenkosten und unerwartete Instandsetzung. Nicht jede Bank begleitet Versteigerungskäufe; fragen Sie im Zweifel bei mehreren Instituten oder einem Vermittler an.

Sicherheitsleistung und Zahlungsablauf

Für den Termin brauchen Sie die Sicherheitsleistung von zehn Prozent des Verkehrswerts, üblicherweise aus Eigenmitteln oder als Bankbürgschaft. Nach dem Zuschlag wird das restliche Bargebot erst zum Verteilungstermin fällig, meist sechs bis acht Wochen später. Ab dem Zuschlag ist das Bargebot mit vier Prozent jährlich zu verzinsen; diese Wochen sollten in der Finanzierungsplanung berücksichtigt sein.

Grundschuld und Absicherung der Bank

Ihre finanzierende Bank sichert sich wie beim normalen Kauf über eine Grundschuld ab. Die Bestellung wird um den Zuschlag herum organisiert, dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Banken mit Erfahrung in Versteigerungen kennen den Ablauf und stimmen die Auszahlung auf den Verteilungstermin ab; sprechen Sie diesen Punkt aktiv an.

Nebenkosten: günstiger als beim Makler-Kauf

  • Keine Maklerprovision und kein Notarhonorar für einen Kaufvertrag.

  • Grunderwerbsteuer fällt wie beim regulären Kauf auf das Meistgebot an.

  • Dazu kommen die Zuschlagsgebühr des Gerichts sowie Kosten für Grundschuldbestellung und Eigentumsumschreibung.

Passende Objekte mit Verkehrswert und allen Eckdaten finden Sie in der Objektsuche von wohnplatz24.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über das Thema und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Angaben zu einem konkreten Verfahren enthält die amtliche Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts.