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Zwangsversteigerungen

Aktuelle Termine der Amtsgerichte mit Verkehrswert und allen Eckdaten, laufend aus den amtlichen Bekanntmachungen aktualisiert.

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Ratgeber

Verkehrswert bei der Zwangsversteigerung

Der festgesetzte Verkehrswert bestimmt Sicherheitsleistung und Wertgrenzen. Wie er ermittelt wird und warum er vom tatsächlichen Marktpreis abweichen kann.

In jeder Bekanntmachung einer Zwangsversteigerung steht ein Verkehrswert. Er ist die zentrale Rechengröße des Verfahrens, wird aber oft missverstanden: Der Verkehrswert ist weder Mindestpreis noch Kaufempfehlung, sondern ein gerichtlich festgesetzter Schätzwert.

Wie der Verkehrswert festgesetzt wird

Das Vollstreckungsgericht beauftragt einen Sachverständigen mit einem Wertgutachten und setzt den Verkehrswert anschließend per Beschluss fest. Das Gutachten können Interessenten in der Regel über das Gericht oder das jeweilige Versteigerungsportal einsehen; es enthält Beschreibung, Fotos, Flächen und die Herleitung des Werts und ist damit die wichtigste Informationsquelle über das Objekt.

Wofür der Wert im Verfahren zählt

  • Die Sicherheitsleistung beträgt zehn Prozent des festgesetzten Verkehrswerts, nicht des Gebots.

  • Die 5/10- und die 7/10-Grenze im ersten Termin knüpfen direkt an den Verkehrswert an.

  • Für Bieter ist er der Ausgangspunkt, um ein eigenes Limit festzulegen und Gebote einzuordnen.

Warum Verkehrswert und Marktpreis auseinanderfallen

Sachverständige erhalten nicht immer Zutritt zur Immobilie. Viele Gutachten entstehen deshalb ohne Innenbesichtigung und arbeiten mit Annahmen zum Zustand. Dazu kommt der zeitliche Abstand: Zwischen Gutachtenstichtag und Versteigerungstermin können viele Monate liegen, in denen sich der Markt bewegt hat. Der tatsächliche Preis entsteht erst im Termin durch die Gebote und kann über oder unter dem Verkehrswert liegen.

Wer mitbieten will, sollte das Gutachten deshalb vollständig lesen, die Annahmen kritisch prüfen und einen Puffer für Unwägbarkeiten einplanen. Welche Punkte dabei besonders zählen, zeigt der Beitrag zu den Risiken beim Kauf aus der Zwangsversteigerung.

Gerichtliche Verkehrswerte: die Datenbasis von wohnplatz24

Die folgenden Kennzahlen fassen die gerichtlich festgesetzten Verkehrswerte aus den amtlichen Wertgutachten zusammen, die wohnplatz24 aus den Bekanntmachungen der Amtsgerichte erfasst. Es sind gerichtliche Schätzwerte, kein Marktpreis: Der tatsächliche Preis entsteht erst im Versteigerungstermin durch die Gebote.

Median-Verkehrswert (bundesweit)
165.000 €
Median je Quadratmeter
1.890 €/m²
Mittlere 50 Prozent je Quadratmeter
1.030 bis 3.080 €/m²

Datenbasis: 4688 erfasste Objekte, bundesweit. Aggregierte gerichtliche Verkehrswerte aus Versteigerungsgutachten, keine Marktwertaussage. Stand: Juli 2026.

Häufige Fragen

Der Verkehrswert ist ein gerichtlich festgesetzter Schätzwert der Immobilie. Das Vollstreckungsgericht setzt ihn nach einem Sachverständigengutachten fest (§ 74a Abs. 5 ZVG). Er ist weder Mindestpreis noch Marktpreis, sondern die zentrale Rechengröße des Verfahrens.
Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger erstellt ein Wertgutachten. Das Gericht setzt den Verkehrswert anschließend per Beschluss fest. Das Gutachten enthält Beschreibung, Flächen, Fotos und die Herleitung des Werts. Es ist damit die wichtigste Informationsquelle über das Objekt.
Nein. Der tatsächliche Preis entsteht erst im Termin durch die Gebote und kann über oder unter dem Verkehrswert liegen. Der Verkehrswert dient als Rechengröße für die Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und für die Wertgrenzen im ersten Termin (§ 74a und § 85a ZVG).
Viele Gutachten entstehen ohne Innenbesichtigung und arbeiten mit Annahmen zum Zustand. Zwischen Gutachtenstichtag und Versteigerungstermin können zudem Monate liegen, in denen sich der Markt bewegt hat. Der Verkehrswert ist deshalb nur ein Anhaltspunkt und ersetzt keine eigene Prüfung.
Das hängt stark von Objektart, Lage und Zustand ab. Die auf wohnplatz24 erfassten Verfahren ergeben bundesweit aggregierte Median-Werte je Objekt und je Quadratmeter. Diese Zahlen sind gerichtliche Schätzwerte aus den Gutachten und ausdrücklich kein Marktpreis.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand der Angaben: Juli 2026

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über das Thema und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Angaben zu einem konkreten Verfahren enthält die amtliche Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts.