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96465 Neustadt b. Coburg

Zwangsversteigerung: siehe Beschreibung in Neustadt b. Coburg

Verkehrswert

157.000 €

Keine Käuferprovision

Provisionsfrei

Beschreibung

Das Wichtigste in Kürze
• Versteigert wird ein Grundstück mit einem Ein- bis Zweifamilienwohnhaus in Schloßweg 7, 96465 Neustadt b. Coburg.
• Das Objekt befindet sich auf dem Flurstück 299/1 in der Gemarkung Ketschenbach.
• Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt 157.000,00 €.
• Die Zwangsversteigerung findet am 29.09.2026 um 08:00 Uhr statt.

Für Bieter
• Die Sicherheitsleistung beträgt 15.700,00 € und muss sofort in voller Höhe erbracht werden.
• Die Versteigerung findet im Sitzungssaal G, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg statt.
• Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
• Es fallen keine Käuferprovisionen an.

Hinweise aus der Bekanntmachung
• Es handelt sich um eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
• Das Grundstück ist bebaut mit einem Ein- bis Zweifamilienwohnhaus in Massivbauweise, errichtet vermutlich um 1954, mit späteren Aufstockungen und Anbauten.
• Das Haus ist leerstehend, in Teilbereichen bestehen Instandhaltungsrückstände und bauliche Schäden.
• Der Versteigerungsvermerk wurde am 06.05.2024 im Grundbuch eingetragen.
• Sicherheitsleistungen dürfen nicht in bar gezahlt werden.

Kennzahlen
Keine Kennzahlen verfügbar.

Automatisch aufbereitete Zusammenfassung der amtlichen Bekanntmachung. Keine Rechts- oder Anlageberatung; maßgeblich ist die Bekanntmachung des Amtsgerichts.

Sonstige Angaben

Art der Versteigerung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen: 1 K 25/2024
Amtsgericht: Coburg
Termin: 29.09.2026 08:00 Uhr
Ort der Versteigerung: Sitzungssaal G, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg
Quelle: https://www.zvg-portal.de/index.php?button=showZvg&zvg_id=48614&land_abk=by
Letzte Aktualisierung (zvg-portal.de): 28.04.2026 11:44
Grundbuch: - Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Coburg von Ketschenbach Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Ketschenbach 299/1 Wohnhaus, Garten Schloßweg 7 0,0610 670 Ketschenbach ist ein Stadtteil der oberfränkischen Stadt Neustadt bei Coburg im Landkreis Coburg. -
Versteigerungsvermerk eingetragen am: 06.05.2024
Sicherheitsleistung: 10 % des Verkehrswertes, Barzahlung ausgeschlossen
Exposee/Gutachten: beim Amtsgericht über zvg-portal.de abrufbar (Terminsuche).
Garten vorhanden
Zustand (lt. Bekanntmachung): Instandhaltungsrückstau und bauliche Schäden

Highlights

Balkon

Ausstattung

wohnplatz24-Profil
Kein eindeutiges Eignungsprofil aus den amtlichen Daten ableitbar.
• Teilungsversteigerung: Versteigerung zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft, kein Gläubigerverfahren.

Automatische Einordnung anhand der amtlichen Bekanntmachungsdaten. Keine Rechts- oder Anlageberatung.

Lage

Grundstück bebaut mit einem Ein- bis Zweifamilienwohnhaus. Das Wohnhaus wurde in Massivbauweise mit Satteldach errichtet und besteht aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss. Über dem Dachgeschoss befindet sich ein niedriger, nicht ausgebauter Spitzboden. An der Südwestfassade besteht ein eingeschossiger Eingangsanbau in Massivbauweise mit Dachbalkon. Das Wohnhaus ist grenzständig, hieran wurde an der nordwestlichen Grundstücksgrenze das Nachbarhaus von Grundstück Flst. 299/2 (HausNr. 7 a) angebaut. Baujahr: vermutlich um 1954 Aufstockung und südwestlicher Eingangsanbau vermutlich Anfang der 1980er Jahre Teilmodernisierungen vermtl. Anfang der 1980er und Anfang der 2000er Jahre Haus ist leerstehend. In Teilbereichen zeigen sich Instandhaltungsrückstau und bauliche Schäden.;

Kartenansicht nicht verfügbar

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Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis eines Annuitätendarlehens mit gleichbleibendem Sollzins. Erwerbsnebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Grundbuchkosten) sind nicht berücksichtigt. Keine Finanzierungsberatung und kein Finanzierungsangebot: Die tatsächlichen Konditionen hängen unter anderem von Bonität, Objekt und Bank ab. Bei Zwangsversteigerungen ist für die Teilnahme in der Regel eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts erforderlich.

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