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16909 Wittstock

Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte in Wittstock

Verkehrswert

110.000 €

Keine Käuferprovision

Provisionsfrei
Doppelhaushälfte

Beschreibung

Das Wichtigste in Kürze
• Versteigert wird eine Doppelhaushälfte in der Wulfersdorfer Straße 2, 16909 Wittstock OT Tetschendorf.
• Die Zwangsversteigerung dient der Aufhebung der Gemeinschaft und findet am 08.09.2026 um 13:00 Uhr am Amtsgericht Neuruppin statt.
• Das Grundstück umfasst zwei Flurstücke (Flur 5, Flst. 354 und 355) mit insgesamt 2.842 m² Fläche, bebaut mit der Doppelhaushälfte, einem Anbau und einem kleinen Stall.
• Der Verkehrswert des gesamten Objekts beträgt 110.000,00 €.

Für Bieter
• Die Sicherheitsleistung beträgt 11.000,00 € und muss sofort im Versteigerungstermin geleistet werden.
• Der Termin findet im Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325 statt.
• Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
• Es fällt keine Käuferprovision an.

Hinweise aus der Bekanntmachung
• Es handelt sich um eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
• Sicherheitsleistungen können nur durch Bundesbankscheck, Verrechnungsscheck, unbefristete Bankbürgschaft oder Überweisung auf ein Konto der Landeshauptkasse Brandenburg erfolgen; Barzahlung ist ausgeschlossen.
• Der Ersteher wird Eigentümer mit Erteilung des Zuschlags, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt jedoch erst nach dem Verteilungstermin, Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
• Mängelhaftung ist ausgeschlossen; das Objekt wird „wie es steht und liegt“ versteigert.
• Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen ist ab Zuschlag möglich, jedoch nicht bei Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Kennzahlen
Keine Kennzahlen verfügbar.

Automatisch aufbereitete Zusammenfassung der amtlichen Bekanntmachung. Keine Rechts- oder Anlageberatung; maßgeblich ist die Bekanntmachung des Amtsgerichts.

Sonstige Angaben

Art der Versteigerung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen: 7 K 145/2024
Amtsgericht: Neuruppin
Termin: 08.09.2026 13:00 Uhr
Ort der Versteigerung: Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Quelle: https://www.zvg-portal.de/index.php?button=showZvg&zvg_id=7296&land_abk=br
Letzte Aktualisierung (zvg-portal.de): 08.07.2026 10:20
Grundbuch: Eingetragen im Grundbuch von Niemerlang 1/2 Anteil I/1a an lfd.N Gemarkung Flur, Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt r. Flurstück 1 Niemerlang Fl. 5, Flst. Verkehrsfläche, Wulfersdorfer 77 290 BV 354 Str. (GT Tetsch) 1 Niemerlang Fl. 5, Flst. Gebäude- und Freifläche, 2.765 290 BV 355 Landwirtschaftsfläche, 1 Wulfersdorfer Str. (GT Tetsch) 2 Eingetragen im Grundbuch von Niemerlang 1/2 Anteil I/1b an lfd.N Gemarkung Flur, Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt r. Flurstück 2 Niemerlang Fl. 5, Flst. Verkehrsfläche, Wulfersdorfer 77 290 BV 354 Str. (GT Tetsch) 1 Niemerlang Fl. 5, Flst. Gebäude- und Freifläche, 2.765 290 BV 355 Landwirtschaftsfläche, 1 Wulfersdorfer Str. (GT Tetsch) 2 ideeller Miteigentumsanteil 1
Versteigerungsvermerk eingetragen am: 10.10.2024
Sicherheitsleistung: 10 % des Verkehrswertes, Barzahlung ausgeschlossen
Exposee/Gutachten: beim Amtsgericht über zvg-portal.de abrufbar (Terminsuche).

Ausstattung

wohnplatz24-Profil
• Familien-Profil: Haus laut amtlichen Daten
• Einsteiger-Profil: Verkehrswert 110.000 €
• Teilungsversteigerung: Versteigerung zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft, kein Gläubigerverfahren.
• Miteigentumsanteil laut Grundbuch (Wohnungseigentum).

Automatische Einordnung anhand der amtlichen Bekanntmachungsdaten. Keine Rechts- oder Anlageberatung.

Lage

Grundstück in 16909 Wittstock OT Tetschendorf, Wulfersdorfer Straße 2, bebaut mit einer DHH nebst Anbau und kleinem Stall; Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de Der Versteigerungsvermerk ist am 10.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395-0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung. Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.…

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