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00000 Wiesbaden

Zwangsversteigerung: Sonstiges in Wiesbaden

Verkehrswert

520.000 €

Keine Käuferprovision

Provisionsfrei

Beschreibung

Das Wichtigste in Kürze
• Versteigert wird ein Grundstück mit bebauter Fläche in Nordenstadt, Gemarkung Nordenstadt, Flur 15, Flurstück 198, Lage Goethering 39.
• Das Grundstück ist bebaut mit einem alten, abbruchreifen Flachdachbungalow als Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1972/1973.
• Der Verkehrswert des Objekts beträgt 520.000,00 €.
• Die Versteigerung findet am 10.09.2026 um 10:00 Uhr statt.

Für Bieter
• Die Sicherheitsleistung beträgt 52.000,00 € (10 % des Verkehrswertes).
• Der Terminort ist das Justizzentrum Wiesbaden, Mainzer Straße 124, Raum 1.004, 65189 Wiesbaden.
• Eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
• Es fallen keine Käuferprovisionen an.

Hinweise aus der Bekanntmachung
• In einem früheren Termin wurde der Zuschlag nach § 74a oder § 85a ZVG versagt.
• Bei diesem Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Verkehrswertes beträgt.
• Rechte, die nach dem Versteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen wurden, müssen spätestens vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten glaubhaft gemacht werden.
• Wer ein Recht geltend macht, das der Versteigerung entgegensteht, sollte vorher die Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens beantragen.

Kennzahlen
Keine Kennzahlen verfügbar.

Automatisch aufbereitete Zusammenfassung der amtlichen Bekanntmachung. Keine Rechts- oder Anlageberatung; maßgeblich ist die Bekanntmachung des Amtsgerichts.

Sonstige Angaben

Art der Versteigerung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen: 61 K 14/2025
Amtsgericht: Wiesbaden
Termin: 10.09.2026 10:00 Uhr
Ort der Versteigerung: Justizzentrum Wiesbaden, Mainzer Straße 124, Raum 1.004, 65189 Wiesbaden
Quelle: https://www.zvg-portal.de/index.php?button=showZvg&zvg_id=55090&land_abk=he
Letzte Aktualisierung (zvg-portal.de): 03.07.2026 11:43
Exposee/Gutachten: beim Amtsgericht über zvg-portal.de abrufbar (Terminsuche).
Zustand (lt. Bekanntmachung): abbruchreif

Ausstattung

wohnplatz24-Profil
Kein eindeutiges Eignungsprofil aus den amtlichen Daten ableitbar.

Automatische Einordnung anhand der amtlichen Bekanntmachungsdaten. Keine Rechts- oder Anlageberatung.

Lage

Grundstück, bebaut mit altem, abbruchreifen Flachdachbungalow als Einfamilienhaus (Baujahr 1972/1973) In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswertes9: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX, unter Angabe des Kassenzeichens: X106478509065X .…

Kartenansicht nicht verfügbar

Bausubstanz & Energie

Baujahr

1972

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