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Zwangsversteigerungen

Aktuelle Termine der Amtsgerichte mit Verkehrswert und allen Eckdaten, laufend aus den amtlichen Bekanntmachungen aktualisiert.

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00000 Wiesbaden

Zwangsversteigerung: Sonstiges in Wiesbaden

Verkehrswert

1.120.000 €

Gesamtverkehrswert laut Bekanntmachung (2 Einzelposten)

Keine Käuferprovision

Provisionsfrei
Baujahr 1964
Gesamtkosten für dieses Objekt berechnen Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten und Verzinsung, in Sekunden.

Versteigerung

Versteigerungstermin

17.09.2026 10:00 Uhr

Amtsgericht

Wiesbaden

Aktenzeichen

61 K 72/2024

Ort der Versteigerung

Justizzentrum Wiesbaden, Mainzer Straße 124, Raum 1.004, 65189 Wiesbaden

An diesen Versteigerungstermin erinnern

Kostenlos: Wir erinnern Sie 14, 7 und einen Tag vor dem Termin am 17. September 2026, 10:00 Uhr per E-Mail, mit Checkliste zur Vorbereitung.

Wir senden Ihnen zuerst eine Bestätigungs-E-Mail (Double-Opt-in). Erst nach Ihrem Klick auf den Link darin ist die Erinnerung aktiv. Wir speichern ausschließlich Ihre E-Mail-Adresse für diesen Termin und löschen sie spätestens 30 Tage danach. Abmelden können Sie sich mit einem Klick in jeder E-Mail. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

wohnplatz24 Radar

Einschätzung zu Objekt-Nr. ZVG-he-55091 · Stand 03.08.2026

a b c d e

Ohne Einstufung

Die amtlichen Angaben zu diesem Objekt reichen für eine belastbare Einstufung nicht aus.

Datenlage: 2 von 4

Vollständige Einschätzung

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Automatisch erstellte Einschätzung: Die Bewertung folgt festen Regeln auf Basis der amtlichen Angaben, die Texte sind KI-unterstützt formuliert und können im Einzelfall Fehler enthalten. Der Preis-Vergleich bezieht sich auf gerichtliche Verkehrswerte anderer Zwangsversteigerungen, nicht auf Marktangebote. Alle Angaben ohne Gewähr; sie dienen der Orientierung und ersetzen keine eigene Prüfung, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Amtsgerichts.

Sie sind Eigentümer dieser Immobilie?

Noch 10 Tage bis zum Termin am 17. September 2026

Bis zum Zuschlag bleibt die Immobilie Ihre. So lange können Sie freihändig verkaufen. Am freien Markt wird in aller Regel mehr erzielt als im Versteigerungstermin. Was nach der Ablösung Ihrer Gläubiger übrig bleibt, gehört Ihnen.

Ohne Ihre Bank geht das nicht: Sie muss mitziehen und den Versteigerungsantrag zurücknehmen. Die Grundlage für dieses Gespräch ist eine belastbare Zahl, was Ihre Immobilie am Markt wert ist.

Kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Rechtliche Fragen zum Verfahren klären Sie mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatung.

Haben Sie eigene Fotos dieser Immobilie?

Zu diesem Verfahren (Aktenzeichen 61 K 72/2024, Wiesbaden) liegen uns nur die Angaben aus der amtlichen Bekanntmachung vor. Als Eigentümer können Sie eigene Fotos beisteuern, dann zeigen wir Ihre Immobilie so, wie sie wirklich aussieht.

Beschreibung

Das Wichtigste in Kürze
• Versteigert werden zwei Miteigentumsanteile an Grundstücken in den Lagen Auringer Straße 38 und Laurentiusstraße 25 in Wiesbaden-Naurod.
• Es handelt sich um einen 79/100-Anteil (Grundbuchblatt 3329) und einen 21/100-Anteil (Grundbuchblatt 3330), jeweils verbunden mit Sondereigentum an Gebäudeteilen und Garagen.
• Die Sondereigentumsanteile umfassen Wohn- und Gewerbeflächen in einem Gebäudeensemble aus drei Einheiten, Baujahr ca. 1964.
• Der gesamte Verkehrswert beträgt 1.120.000,00 €, aufgeteilt in 960.000,00 € (79/100-Anteil) und 160.000,00 € (21/100-Anteil).
• Die Versteigerung findet am 17.09.2026 um 10:00 Uhr im Justizzentrum Wiesbaden statt.

Für Bieter
• Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswerts, also 112.000,00 €, und ist auf das Konto der Gerichtskasse Frankfurt am Main zu überweisen.
• Der Termin findet im Justizzentrum Wiesbaden, Mainzer Straße 124, Raum 1.004, 65189 Wiesbaden, statt.
• Für die Abgabe eines Gebots ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich, sofern nicht der Bieter persönlich erscheint.
• Es fallen keine Käuferprovisionen an.

Hinweise aus der Bekanntmachung
• Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.
• Der Versteigerungsvermerk wurde am 06.01.2025 im Grundbuch eingetragen.
• Rechte, die nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen wurden oder nicht im Grundbuch vermerkt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Gebotsabgabe glaubhaft gemacht werden.
• Es wird empfohlen, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten einzureichen.
• Wer ein Recht geltend macht, das der Versteigerung entgegensteht, sollte die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens beantragen, bevor der Zuschlag erteilt wird.

Kennzahlen

Automatisch aufbereitete Zusammenfassung der amtlichen Bekanntmachung. Keine Rechts- oder Anlageberatung; maßgeblich ist die Bekanntmachung des Amtsgerichts.

Sonstige Angaben

Art der Versteigerung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen: 61 K 72/2024
Amtsgericht: Wiesbaden
Termin: 17.09.2026 10:00 Uhr
Ort der Versteigerung: Justizzentrum Wiesbaden, Mainzer Straße 124, Raum 1.004, 65189 Wiesbaden
Quelle: https://www.zvg-portal.de/index.php?button=showZvg&zvg_id=55091&land_abk=he
Letzte Aktualisierung (zvg-portal.de): 03.07.2026 12:05
Exposee/Gutachten: beim Amtsgericht über zvg-portal.de abrufbar (Terminsuche).
Verkehrswert-Zusammensetzung: Gesamtverkehrswert laut Bekanntmachung (2 Einzelposten)

Highlights

Terrasse

Ausstattung

wohnplatz24-Profil
Kein eindeutiges Eignungsprofil aus den amtlichen Daten ableitbar.
• Miteigentumsanteil laut Grundbuch (Wohnungseigentum).

Automatische Einordnung anhand der amtlichen Bekanntmachungsdaten. Keine Rechts- oder Anlageberatung.

Lage

Sondereigentum innerhalb eines Gebäudeensembles mit Wohn- und Gewerbeflächen, bestehend aus 3 Gebäudeeinheiten (A, B und C), Baujahr ca, 1964 Blatt 3329: Sondereigentum an Wohnungen in Gebäude A (Zweifamilienhaus komplett, bestehend aus 2 Wohnungen, gesamt ca 167,40 m² und Gewerbeflächen in Gebäuden B (ca. 244,22 m²und C (ca. 629,26 m²)) Blatt 3330: Sondereigentum an Wohn- und Gewerbefläche (59,9 m² und 93,58 m²) in Gebäude B Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.…
Straßenansicht der Objektumgebung
Straßenansicht der Umgebung, aufgenommen 10/2022. Sie zeigt nicht zwingend das Versteigerungsobjekt selbst und ist kein Objektfoto. © Google Maps

Bausubstanz & Energie

Baujahr

1964

Finanzierungsrechner

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Vorbelegt mit dem Verkehrswert. Der tatsächliche Kaufpreis ergibt sich aus Ihrem Gebot.

Ersparnisse oder anderes Vermögen, das Sie für den Kauf einsetzen möchten.

Sollzinsbindung

Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis eines Annuitätendarlehens mit gleichbleibendem Sollzins. Erwerbsnebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Grundbuchkosten) sind nicht berücksichtigt. Keine Finanzierungsberatung und kein Finanzierungsangebot: Die tatsächlichen Konditionen hängen unter anderem von Bonität, Objekt und Bank ab. Bei Zwangsversteigerungen ist für die Teilnahme in der Regel eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts erforderlich.

Kosten & Finanzierung

Bei einer Zwangsversteigerung zahlen Sie nicht nur Ihr Gebot. Hinzu kommen Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Grundbuchkosten sowie die Verzinsung des Bargebots. Notar- und Maklerkosten entfallen dagegen. Hier sehen Sie beides: den echten Gesamtkaufpreis und was die Finanzierung derzeit kostet.

Grundlagen der Berechnung: Grunderwerbsteuer mit dem Satz des Bundeslandes auf das Meistgebot (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG), Zuschlagsgebühr des Gerichts als 0,5-Gebühr nach GKG KV 2214 (Gebührentabelle § 34 GKG), Eigentumsumschreibung im Grundbuch als 1,0-Gebühr nach GNotKG KV 14110 aus Tabelle B (§ 34 GNotKG) auf den höheren Wert aus Gebot und Verkehrswert (§ 47 GNotKG) sowie 4 % Zinsen p. a. auf das Bargebot (§ 49 Abs. 2 ZVG).

Ihr Gebot

Das Ergebnis rechnet sich live mit. Vorbelegt ist der Verkehrswert dieses Objekts.

Verkehrswert laut Gutachten

1.120.000 €

Bemessungsgrundlage für Steuer und Gerichtskosten.

Bestimmt den Grunderwerbsteuersatz.

Annahme zwischen Zuschlag und Verteilungstermin. Auf das Bargebot fallen in dieser Zeit 4 % Zinsen p. a. an (§ 49 Abs. 2 ZVG).

Ihr Gesamtkaufpreis

Fast geschafft: Wählen Sie noch das Bundesland, damit die Grunderwerbsteuer einfließt.

Unverbindliche Schätzung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Zinsen auf das Bargebot sind mit einem angenommenen Zeitraum von 8 Wochen zwischen Zuschlag und Verteilungstermin gerechnet; der tatsächliche Zeitraum hängt vom Gericht ab. Stand der Gebührentabellen und Steuersätze: 07/2026.

Aktuelle Bauzinsen

ca. 3,92 %

Zinsbindung über 10 Jahre, Neugeschäft, Stand 07/2026 (vorläufiger Wert)

Veränderung über 24 Monate

+0,32 Prozentpunkte

4,00 % 3,00 %
08/2024 07/2025 07/2026
Zinsbindung über 10 Jahre Alle Zinsbindungen

Quelle: Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik (Effektivzinssätze im Neugeschäft für Wohnungsbaukredite an private Haushalte). Datenstand: 02.09.2026. Durchschnittssätze aller Banken, kein Angebot und keine Zinszusage.

Finanzierung prüfen

Für ein Gebot brauchen Sie am Versteigerungstermin belastbare Zahlen. Lassen Sie Ihren Finanzierungsrahmen vorab prüfen, damit Sie im Termin wissen, wie weit Sie gehen können.

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