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45768 Marl

Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Marl

Verkehrswert

320.000 €

Keine Käuferprovision

Provisionsfrei
Einfamilienhaus

Beschreibung

Das Wichtigste in Kürze
• Es wird ein Einfamilienhaus in der Käthe-Kollwitz-Straße 20, 45768 Marl versteigert.
• Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.
• Der Verkehrswert des Objekts beträgt 320.000,00 €.
• Die Versteigerung findet am 11.12.2026 um 12:00 Uhr statt.

Für Bieter
• Die Sicherheitsleistung beträgt 64.000,00 €.
• Die Versteigerung findet im Amtsgericht Marl, Hauptgebäude, Adolf-Grimme-Str. 3, 45768 Marl, Etage E, Sitzungssaal A statt.
• Für das Bieterverhalten ist eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht erforderlich.
• Es fallen keine Käuferprovisionen an.

Hinweise aus der Bekanntmachung
• Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.

Kennzahlen
Keine Kennzahlen verfügbar.

Automatisch aufbereitete Zusammenfassung der amtlichen Bekanntmachung. Keine Rechts- oder Anlageberatung; maßgeblich ist die Bekanntmachung des Amtsgerichts.

Sonstige Angaben

Art der Versteigerung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen: 32 K 23/2025
Amtsgericht: Marl
Termin: 11.12.2026 12:00 Uhr
Ort der Versteigerung: Amtsgericht Marl, Hauptgebäude, Adolf-Grimme-Str. 3, 45768 Marl, Etage E, Sitzungssaal A
Quelle: https://www.zvg-portal.de/index.php?button=showZvg&zvg_id=168173&land_abk=nw
Letzte Aktualisierung (zvg-portal.de): 25.06.2026 10:09

Ausstattung

wohnplatz24-Profil
• Familien-Profil: Haus laut amtlichen Daten

Automatische Einordnung anhand der amtlichen Bekanntmachungsdaten. Keine Rechts- oder Anlageberatung.

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Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis eines Annuitätendarlehens mit gleichbleibendem Sollzins. Erwerbsnebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Grundbuchkosten) sind nicht berücksichtigt. Keine Finanzierungsberatung und kein Finanzierungsangebot: Die tatsächlichen Konditionen hängen unter anderem von Bonität, Objekt und Bank ab. Bei Zwangsversteigerungen ist für die Teilnahme in der Regel eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts erforderlich.

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